Umgang mit Demenz Pflegegrad 3: Alles, was Sie über Pflegegrad und Pflegestufe bei Demenz wissen

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Ein schönes und modernes Pflegeheim, das eine helle, einladende Atmosphäre bietet. Ältere Menschen genießen die angenehme Umgebung, die mit modernen Möbeln und Annehmlichkeiten ausgestattet ist.

Inhaltsverzeichnis

Umgang mit Demenz Pflegegrad 3: Alles, was Sie über Pflegegrad und Pflegestufe bei Demenz wissen

Was ist der Pflegegrad 3 bei Demenz?

Bei Demenzerkrankungen treten mit fortschreitendem Verlauf zunehmende kognitive und körperliche Einschränkungen auf. Der Pflegegrad 3 spiegelt einen erheblichen Unterstützungsbedarf wider. Menschen in diesem Stadium benötigen umfassende Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. Typische Herausforderungen sind:

  • Eingeschränkte Orientierung zu Zeit, Ort und Situation
  • Verminderte Fähigkeit zur Kommunikation und Entscheidungsfindung
  • Beeinträchtigungen bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme
  • Erhöhte Sturzgefahr und Mobilitätseinschränkungen

Die Begleitung und Versorgung von Demenzkranken im Pflegegrad 3 erfordert viel Geduld, Einfühlungsvermögen und fachliche Kompetenz. Eine professionelle Unterstützung ist in den meisten Fällen unerlässlich.

Pflegekraft hilft Demenzpatienten bei der Körperpflege

Unterschiede zwischen Pflegegrad und Pflegestufe bei Demenz

Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Während die Pflegestufen vorwiegend auf körperliche Einschränkungen ausgerichtet waren, berücksichtigen die Pflegegrade nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen.

Im Gegensatz zu den drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade (1-5), die den Grad der Selbstständigkeit besser abbilden. Pflegegrad 3 entspricht in etwa der ehemaligen Pflegestufe 2. Allerdings kann die Einstufung je nach individueller Situation abweichen.

Pflegestufe Pflegegrad
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2 oder 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3 oder 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4 oder 5
Tabelle der Pflegegrade und Pflegestufen

Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 3 bei Demenz

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Prüfdienst der Privaten Pflegeversicherung. Dabei werden der Hilfebedarf und die verbleibenden Fähigkeiten in sechs Modulen bewertet:

  1. Mobilität: Umfasst Aktivitäten wie Aufstehen, Umsetzen, Gehen und Treppensteigen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beurteilt Gedächtnis, Orientierung, Kommunikation und Entscheidungsfindung.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Berücksichtigt Ängste, Wahnvorstellungen, Aggressionen und Apathie.
  4. Selbstversorgung: Umfasst Körperpflege, Essen und Trinken sowie Ausscheidungen.
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Bewertet den Umgang mit Medikamenten, Verbandswechseln und Therapien.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Beinhaltet Haushaltsführung, Beschäftigung und soziale Teilhabe.

Für die Einstufung in Pflegegrad 3 müssen mindestens 47,5 Punkte in der Begutachtung erreicht werden. Bei Demenzerkrankungen fließen insbesondere die Module 2 und 3 stark in die Bewertung ein.

Pflegeantrag einreichen

Leistungen und Unterstützung bei Pflegegrad 3

Menschen mit Demenz im Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der gewählten Pflegeform (ambulant oder stationär):

Ambulante Pflege:

  • Pflegegeld: 728 Euro monatlich zur freien Verwendung
  • Pflegesachleistungen: 1.298 Euro monatlich für professionelle Pflegedienste
  • Kombinationsleistung: Aufteilung in Geld- und Sachleistungen möglich
  • Zuschüsse für Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen und Kurzzeitpflege

Stationäre Pflege:

  • Übernahme der Pflegekosten in einer Einrichtung bis zu 2.005 Euro monatlich
  • Einmalige Zuschüsse für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten

Zusätzlich können Betroffene Leistungen zur sozialen Sicherung wie Pflegeunterstützungsgeld, Übergangsgeld oder Zuschüsse zur Rentenversicherung erhalten.

Pflegeleistungen für Demenzkranke

Wie beantragt man Pflegegrad 3 für Demenzkranke?

Der Antrag auf Pflegeleistungen kann bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Ausgefüllter Antragsvordruck
  • Aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Demenzerkrankung und Einschränkungen
  • Gegebenenfalls Kopie des Betreuungsausweises oder der Vorsorgevollmacht

Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des MDK oder der Privaten Pflegeversicherung einen Hausbesuch durchführen, um den Hilfebedarf zu beurteilen. Auf Basis dieser Begutachtung erfolgt die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad.

Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades

Tipps zur Pflege von Menschen mit Demenz im Pflegegrad 3

Die Betreuung und Versorgung von Demenzkranken im Pflegegrad 3 stellt hohe Anforderungen. Hier einige wichtige Tipps:

  1. Strukturieren Sie den Tagesablauf: Feste Routinen und Rituale schaffen Sicherheit und Orientierung.
  2. Kommunizieren Sie einfühlsam: Sprechen Sie langsam, deutlich und mit kurzen Sätzen. Hören Sie aufmerksam zu.
  3. Akzeptieren Sie Verhaltensauffälligkeiten: Versuchen Sie, Ängste und Aggressionen mit Ruhe und Verständnis zu begegnen.
  4. Fördern Sie die Selbstständigkeit: Ermutigen Sie zu Aktivitäten im Rahmen der Möglichkeiten und bieten Sie Hilfestellung an.
  5. Sorgen Sie für Beschäftigung: Sinnvolle Tätigkeiten, Bewegung und soziale Kontakte sind wichtig für das Wohlbefinden.
  6. Holen Sie sich professionelle Unterstützung: Nutzen Sie Angebote von Pflegediensten, Betreuungsgruppen und Entlastungsangeboten.
Pflegekraft spricht mit Demenzpatienten

Finanzielle Unterstützung und Entlastungsangebote

Die Pflege eines Demenzkranken im Pflegegrad 3 ist eine enorme Herausforderung und kann schnell an die Grenzen der Belastbarkeit führen. Daher ist es wichtig, frühzeitig finanzielle und praktische Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen:

  • Pflegeunterstützungsgeld: Einmaliger Zuschuss von bis zu 808 Euro zur Anschaffung von Hilfsmitteln oder Wohnraumanpassungen
  • Kurzzeitpflege: Bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr können Betroffene vorübergehend stationär untergebracht werden, um pflegende Angehörige zu entlasten.
  • Verhinderungspflege: Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt, übernimmt ein Pflegedienst für bis zu sechs Wochen die Versorgung.
  • Pflegehilfsmittel: Zuschüsse für Pflegebetten, Rollstühle, Lifter und andere Hilfsmittel
  • Wohnraumanpassungen: Zuschüsse für altersgerechte Umbaumaßnahmen wie Rampen, Handläufe oder behindertengerechte Bäder
  • Betreuungsgruppen und Tagespflege: Entlastungsangebote für pflegende Angehörige mit sozialen Aktivitäten und Betreuung für die Demenzkranken

Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und stellen Sie rechtzeitig Anträge, um die finanziellen und praktischen Belastungen zu reduzieren.

Entlastungsbetrag beantragen

Häusliche Pflege vs. stationäre Pflege bei Demenz im Pflegegrad 3

Mit fortschreitender Demenz stellt sich oft die Frage, ob eine häusliche oder stationäre Pflege die bessere Option ist. Beide Wege haben Vor- und Nachteile:

Häusliche Pflege:

  • Vertraute Umgebung und gewohnte Routinen
  • Höhere Lebensqualität und Selbstbestimmung
  • Enge Bindung zu Angehörigen und sozialem Umfeld
  • Hohe Belastung für pflegende Angehörige
  • Eventuell höhere Kosten durch Umbaumaßnahmen und Pflegedienste

Stationäre Pflege:

  • Professionelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung
  • Entlastung für pflegende Angehörige
  • Soziale Kontakte und Aktivitäten in der Einrichtung
  • Verlust der gewohnten Umgebung und Routinen
  • Höhere Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Die richtige Entscheidung hängt von den individuellen Bedürfnissen, Ressourcen und Wünschen ab. Lassen Sie sich ausführlich beraten und beziehen Sie den Demenzkranken, soweit möglich, in die Entscheidung ein.

Widerspruch gegen Pflegegradbescheid einlegen

Rechtliche Aspekte und Rechte von Pflegebedürftigen

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten ihre Rechte kennen. Einige wichtige Punkte:

  • Wunsch- und Wahlrecht: Pflegebedürftige haben das Recht, die Pflegeform und -einrichtung frei zu wählen.
  • Mitspracherecht: Bei der Erstellung des Pflege- und Betreuungsplans müssen die Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden.
  • Beschwerderecht: Pflegebedürftige können sich bei Mängeln an die Heimaufsicht oder den Medizinischen Dienst wenden.
  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Regeln die rechtliche Vertretung und die Wünsche für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.
  • Datenschutz und Schweigepflicht: Pflegende und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht und müssen die Privatsphäre achten.

Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und lassen Sie sich bei Bedarf von Beratungsstellen oder Anwälten unterstützen.

Rechte von Pflegebedürftigen

Fazit

Der Pflegegrad 3 spiegelt den hohen Unterstützungsbedarf bei fortgeschrittener Demenz wider. Die Betreuung und Versorgung erfordert viel Geduld, Einfühlungsvermögen und fachliche Kompetenz. Profitieren Sie von den Leistungen der Pflegeversicherung und nutzen Sie Entlastungsangebote, um die Belastung zu reduzieren.

Lassen Sie sich beraten und informieren Sie sich über Ihre Rechte als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger. Mit der richtigen Unterstützung und Vorbereitung lässt sich die Lebensqualität für alle Beteiligten deutlich verbessern.

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