Demenz WGs haben sich in den letzten 20 Jahren zu einer wichtigen Alternative für die Betreuung von Menschen mit Demenz in Deutschland entwickelt . In fast allen Bundesländern existieren mittlerweile solche Wohngemeinschaften, und ihre Anzahl wächst stetig . Allein in Berlin gibt es rund 480 ambulant betreute Wohngemeinschaften, wovon etwa die Hälfte speziell auf Menschen mit Demenz ausgerichtet ist .
In einer Wohngemeinschaft für demenzkranke Menschen leben in der Regel sechs bis maximal zwölf Personen zusammen in einer großen Wohnung . Diese Wohnform bietet gegenüber dem Pflegeheim den Vorteil, dass die Bewohner ausgesprochen selbstbestimmt leben können . Allerdings stellt ein betreutes Wohnen für Demenzkranke auch hohe Anforderungen an Angehörige und rechtliche Betreuer . Finanziell unterstützt die Pflegeversicherung diese Wohnform: Bei Pflegegrad 2 oder höher werden Sachleistungen der ambulanten Pflege übernommen, und unter bestimmten Voraussetzungen kann ein monatlicher Wohngruppenzuschlag von 214 Euro gewährt werden .

Bevor Angehörige sich für eine Demenz-WG entscheiden, gibt es jedoch zahlreiche Aspekte zu beachten – von Vertragsgestaltung und Kosten bis hin zu möglichen Nachteilen dieser Wohnform. Dieser Ratgeber erklärt, was Familienmitglieder vor dem Einzug ihrer an Demenz erkrankten Angehörigen wissen müssen.
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Was ist eine Demenz-WG und wie funktioniert sie?
Definition und Abgrenzung zu Pflegeheim und betreutem Wohnen
Eine Demenz-WG ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft speziell für Menschen mit Demenzerkrankungen. Unter dieser Wohnform versteht man eine Gemeinschaft von in der Regel vier bis zehn Personen mit Demenz, die zusammen in einer Wohnung leben. Grundsätzlich stellen Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen eine Alternative zu klassischen Pflegeheimen sowie zur Betreuung in der Familie dar.
Im Gegensatz zum Pflegeheim sind Demenz-WGs keine stationären Einrichtungen. Die Bewohner leben als Mieter in einer gemeinsam genutzten Wohnung und können deutlich selbstbestimmter leben als im Pflegeheim. Während in Pflegeheimen oft organisatorische Regeln den Alltag bestimmen, gibt es in einer Wohngemeinschaft nur selbst festgelegte Regeln, etwa zu Besuchszeiten.
Typische Bewohnerzahl und Wohnstruktur
In Deutschland leben in einer Demenz-Wohngemeinschaft üblicherweise sechs bis zwölf Personen zusammen. Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer, das er mit persönlichen Möbeln und Erinnerungsstücken nach eigenen Wünschen einrichten kann. Diese vertrauten Gegenstände schaffen ein Gefühl von Zuhause und Geborgenheit.
Den Mittelpunkt der Wohngemeinschaft bildet meist eine große Wohnküche und ein Wohnzimmerbereich, die von allen gemeinsam genutzt werden. Dazu kommen in der Regel ein oder mehrere barrierearme Badezimmer. Die Kleinräumigkeit der Wohnstruktur erleichtert die Orientierung, während die überschaubare Gruppengröße eine familiäre Atmosphäre fördert.
Ziele und Vorteile der Wohnform
Das Hauptziel einer Demenz-WG ist die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Demenz. Durch die speziell angepasste Wohn- und Betreuungsform werden die besonderen Verhaltens- und Erlebensweisen von Demenzerkrankten respektiert. Die Bewohner können größtmögliche Selbstbestimmtheit behalten und erhalten gleichzeitig den notwendigen Schutz.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Wohnform liegt darin, dass sich die Bewohner nach ihren Fähigkeiten an alltäglichen Aktivitäten wie Kochen, Waschen oder Einkaufen beteiligen können. Durch diese aktive Teilnahme am Alltag erleben sich die Bewohner als nützlich und wertvoll.
Anders als in klassischen Pflegeheimen können sich die Pflegekräfte in einer Demenz-WG intensiver um die einzelnen Bewohner kümmern, da der Betreuungsschlüssel günstiger ist. Die strukturierte Tagesgestaltung gibt den Erkrankten Halt und fördert gleichzeitig ihre vorhandenen Fähigkeiten. Nicht zuletzt können die Leistungsansprüche der einzelnen Bewohner gebündelt werden, wodurch eine 24-Stunden-Betreuung bezahlbar wird.
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Welche Aufgaben und Rechte haben Angehörige?
Angehörige spielen eine zentrale Rolle in selbstverwalteten Demenz-Wohngemeinschaften. Sie gestalten den Alltag im Sinne der Bewohner und treffen wichtige Entscheidungen über Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung.
Mitbestimmung bei Entscheidungen
Die Angehörigen und rechtlichen Vertreter treffen sich regelmäßig, um gemeinsame Angelegenheiten zu besprechen und Beschlüsse zu fassen. Sie vertreten dabei die Interessen der WG-Mitglieder gegenüber dem Pflegedienst. Für eine reibungslose Zusammenarbeit empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Angehörigen, die für alle bindend ist. Diese Gemeinschaftsvereinbarung regelt grundlegende Aspekte des Zusammenlebens und der Entscheidungsfindung. Die Angehörigenvertretung kann informell zusammenarbeiten oder sich als Verein bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisieren.
Vertretung durch Vollmacht oder Betreuung
Wichtig zu beachten: Angehörige können Menschen mit Demenz nur dann rechtlich wirksam vertreten, wenn sie entweder bevollmächtigt sind oder durch das Betreuungsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellt wurden. Mit einer Vorsorgevollmacht können Betroffene frühzeitig Personen ihres Vertrauens das Recht übertragen, in ihrem Namen zu entscheiden, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Alternativ kann mit einer Betreuungsverfügung festgelegt werden, wer bei Bedarf die gesetzliche Vertretung übernehmen soll. Für WG-Bewohner mit Demenz ist eine solche rechtliche Vertretung besonders in mietrechtlichen Angelegenheiten empfehlenswert.
Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst
In der Regel werden die Pflegeleistungen durch einen gemeinsam von den Angehörigen bestimmten Pflegedienst erbracht. Die Angehörigen erstellen eine Ausschreibung und wählen nach Vorstellungsgesprächen einen geeigneten Dienst aus. Bei Unzufriedenheit haben sie das Recht, den Vertrag zu kündigen und einen anderen Pflegedienst zu beauftragen. Der Pflegedienst ist für die Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung zuständig, wobei die Angehörigen die Kontrolle behalten.
Organisation des Alltags in der WG
Die Angehörigen können aktiv am Alltag der Wohngemeinschaft teilnehmen. Sie kümmern sich etwa um gemeinsame Anschaffungen und Renovierungen. Durch ihre Beteiligung an der Betreuung und Versorgung kann eine Reduzierung der Kosten erreicht werden. Das kontinuierliche Engagement der Angehörigen ist wesentlich für ein gutes Zusammenleben in der Gruppe. Idealerweise ergänzen sich die Expertise der Angehörigen für die Biografie und Gewohnheiten der Bewohner mit der professionellen Erfahrung des Pflegedienstes im Umgang mit Demenzerkrankungen.
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Verträge, Kosten und gesetzliche Rahmenbedingungen
Im finanziellen und vertraglichen Bereich einer Demenz-WG gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten. Die klare Trennung verschiedener Verträge und die Kenntnis über Zuschüsse sind entscheidend für eine solide Planung.
Mietvertrag und Pflegevertrag: Was ist zu beachten?
Ein grundlegendes Merkmal der Demenz-Wohngemeinschaft ist die vertragliche Trennung von Wohnen und Pflege. Anders als im Pflegeheim werden Mietvertrag und Pflegevertrag unabhängig voneinander abgeschlossen. Jeder Bewohner (oder sein rechtlicher Vertreter) schließt idealerweise einen eigenen Mietvertrag über sein Zimmer und den anteiligen Gemeinschaftsbereich ab. Wichtig dabei: Der Vermieter sollte die gesamtschuldnerische Haftung ausschließen. Für die Pflegeleistungen wird zusätzlich ein separater Vertrag mit einem Pflegedienst vereinbart. Diese Trennung unterstreicht den ambulanten Charakter der Wohnform.
Pflegegrade und Leistungen der Pflegeversicherung
Die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 oder höher zahlt die Pflegeversicherung die Beträge für die Sachleistung der ambulanten Pflege:
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Pflegegrad 3: 1.298 Euro
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Pflegegrad 4: 1.612 Euro
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Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Bei Pflegegrad 1 werden lediglich 125 Euro als Entlastungsbetrag zur Verfügung gestellt.
Wohngruppenzuschlag und Entlastungsbetrag
Der Wohngruppenzuschlag ist eine besondere Leistung für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Er beträgt monatlich 224 Euro pro pflegebedürftiger Person. Dieser Zuschlag dient zur Finanzierung einer Präsenzkraft, die organisatorische, verwaltende und betreuende Aufgaben übernimmt.
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag:
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Die WG hat 3 bis 12 Bewohner
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Mindestens drei Bewohner haben einen anerkannten Pflegegrad
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Eine Präsenzkraft wurde gemeinschaftlich beauftragt
Zusätzlich steht jedem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu.
Was tun bei unzureichendem Einkommen?
Falls Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ gemäß §§ 61 ff. SGB XII (Sozialhilfe) beantragt werden. Hierbei ist zu beachten: Der Wohngruppenzuschlag darf vom Sozialamt nicht als Einkommen angerechnet werden, wie das Bundessozialgericht entschieden hat. Bei absehbarem Sozialhilfebedarf sollte vor dem Einzug geklärt werden, ob das Sozialamt die Kosten für die ausgewählte Wohngemeinschaft übernimmt. Außerdem können Personen mit geringem Einkommen Wohngeld beantragen.
Worauf Angehörige vor dem Einzug achten sollten
Die Entscheidung für eine Demenz-WG sollte wohlüberlegt sein. Vor dem Einzug eines Angehörigen gibt es zahlreiche Aspekte zu prüfen und wichtige Vorbereitungen zu treffen.
Kriterien für die Auswahl einer passenden WG
Bei der Suche nach einer geeigneten Wohngemeinschaft sollten Angehörige zunächst die Gruppengröße beachten – ideal sind sechs bis zwölf Bewohner. Außerdem ist die Wohnstruktur entscheidend: Verfügt jeder Bewohner über ein eigenes Zimmer? Sind gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Küche und Wohnzimmer großzügig bemessen? Gibt es einen Garten oder Balkon?
Besonders wichtig: Die Selbstbestimmungsstruktur der WG. Treffen sich die Angehörigen regelmäßig? Gibt es ein Angehörigengremium, das Entscheidungen trifft? Achten Sie darauf, dass die Bewohner und ihre Vertreter tatsächlich Mitspracherecht bei Neuaufnahmen, Pflegedienstwahl und Alltagsgestaltung haben.
Möglichkeiten zum Probewohnen
Viele Wohngemeinschaften bieten vor dem endgültigen Einzug verschiedene Kennenlernmöglichkeiten an:
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Mehrstündige Besuche zum gegenseitigen Kennenlernen
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Gemeinsames Kaffeetrinken mit Bewohnern und Angehörigen
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Tage- oder wochenweises Probewohnen
Diese Schnupperphase ist unverzichtbar, um herauszufinden, ob Ihr Angehöriger mit den anderen Bewohnern harmoniert und sich in der Umgebung wohlfühlt.
Fragen an den Pflegedienst
Beim Gespräch mit dem Pflegedienst sollten Sie folgende Punkte klären:
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Qualifikation und Anzahl der Pflegekräfte (insbesondere gerontopsychiatrische Zusatzausbildungen)
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Betreuungsschlüssel: Wie viele Mitarbeiter betreuen wie viele Bewohner?
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Konzept für die Betreuung von Menschen mit Demenz
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Möglichkeit zum Verbleib in der WG bei Verschlechterung des Gesundheitszustands bis zum Lebensende
Demenz-WG Nachteile: Was kann problematisch sein?
Allerdings weist diese Wohnform auch potenzielle Nachteile auf. Besonders in anbieterverantworteten WGs besteht eine doppelte Abhängigkeit vom Anbieter für Wohn- und Betreuungsleistungen. Weitere mögliche Probleme:
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Fehlende verbindliche Qualitätsstandards und Kontrollen
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Schwierigkeiten bei der Kündigung einzelner Verträge
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Unklare Regelungen bei Entgelterhöhungen
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Begrenzte Zuständigkeit der Heimaufsicht
Checkliste für den Einzug
Abschließend eine kurze Checkliste für den Einzug:
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Mietvertrag und Pflegevertrag prüfen (getrennt voneinander?)
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Kosten transparent aufschlüsseln (Miete, Haushaltsgeld, Pflege, Betreuung)
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Wohngruppenzuschlag beantragen
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Bei unzureichendem Einkommen: Sozialhilfe vorab klären
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Persönliche Gegenstände und Möbel für das eigene Zimmer auswählen
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Bevollmächtigung oder Betreuung rechtlich regeln
Fazit: Für wen ist eine Demenz-WG geeignet?
Zusammenfassend bieten Demenz-Wohngemeinschaften eine wertvolle Alternative zur klassischen Heimunterbringung oder zur familiären Betreuung. Diese Wohnform ermöglicht Menschen mit Demenz ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in einem überschaubaren, familienähnlichen Umfeld. Die Bewohner profitieren von der persönlichen Atmosphäre, während gleichzeitig eine professionelle Betreuung gewährleistet wird.
Allerdings sollten Angehörige nicht unterschätzen, welche Verantwortung mit dieser Entscheidung einhergeht. Das Engagement der Familienmitglieder bleibt grundsätzlich ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Funktionieren einer Wohngemeinschaft. Die regelmäßige Teilnahme an Angehörigentreffen, Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen und die kontinuierliche Begleitung des erkrankten Menschen fordern Zeit und emotionale Kraft.
Finanziell betrachtet macht die Kombination aus Pflegeleistungen, Wohngruppenzuschlag und eventuellen weiteren Unterstützungsleistungen diese Wohnform für viele Familien erschwinglich. Daher lohnt sich eine gründliche Recherche der verfügbaren Fördermöglichkeiten und Zuschüsse.
Die Trennung von Miet- und Pflegevertrag schafft einerseits Flexibilität, erfordert andererseits aber auch besondere Aufmerksamkeit bei der Vertragsgestaltung. Familien sollten sämtliche Vereinbarungen sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten fachkundige Beratung einholen.
Schließlich zeigt die steigende Anzahl von Demenz-Wohngemeinschaften in Deutschland, dass diese Betreuungsform den Bedürfnissen vieler Betroffener und ihrer Angehörigen entspricht. Die Entscheidung für eine solche Wohnform sollte wohlüberlegt sein und die individuellen Vorlieben und Gewohnheiten des Menschen mit Demenz berücksichtigen. Das Kennenlernen verschiedener WGs, Probewohnen und offene Gespräche mit Pflegediensten helfen dabei, die passende Gemeinschaft zu finden, in der der erkrankte Angehörige gut aufgehoben ist und seinen Lebensabend in Würde verbringen kann.
FAQs
Q1. Wie unterscheidet sich eine Demenz-WG von einem Pflegeheim? Eine Demenz-WG ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für 6-12 Personen mit Demenz. Im Gegensatz zum Pflegeheim leben die Bewohner als Mieter in einer gemeinsamen Wohnung und können selbstbestimmter ihren Alltag gestalten. Die familiäre Atmosphäre und Beteiligung an Alltagsaktivitäten stehen im Vordergrund.
Q2. Welche finanziellen Unterstützungen gibt es für Bewohner einer Demenz-WG? Bewohner mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten Sachleistungen der ambulanten Pflege von der Pflegeversicherung. Zusätzlich kann ein monatlicher Wohngruppenzuschlag von 224 Euro gewährt werden. Bei unzureichendem Einkommen können Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ oder Wohngeld beantragt werden.
Q3. Welche Rolle spielen Angehörige in einer Demenz-WG? Angehörige haben in selbstverwalteten Demenz-WGs eine zentrale Rolle. Sie treffen wichtige Entscheidungen über Pflege und Betreuung, wählen den Pflegedienst aus und können aktiv am Alltag der WG teilnehmen. Ihr Engagement ist wesentlich für ein gutes Zusammenleben in der Gruppe.
Q4. Was sollte man vor dem Einzug in eine Demenz-WG beachten? Vor dem Einzug sollten Angehörige die Gruppengröße, Wohnstruktur und Selbstbestimmungsmöglichkeiten der WG prüfen. Ein Probewohnen ist empfehlenswert. Wichtig sind auch Gespräche mit dem Pflegedienst über Qualifikationen und Betreuungskonzepte. Miet- und Pflegeverträge sollten sorgfältig geprüft werden.
Q5. Für wen eignet sich eine Demenz-WG besonders? Eine Demenz-WG eignet sich für Menschen mit Demenz, die ein selbstbestimmtes Leben in einem familiären Umfeld wünschen, aber professionelle Betreuung benötigen. Sie ist besonders geeignet für Betroffene, deren Angehörige bereit sind, sich aktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Die Wohnform bietet eine gute Balance zwischen Selbstständigkeit und notwendiger Unterstützung.





