Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das jedem die Möglichkeit gibt, im Voraus Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen. Viele Menschen fragen sich, ob sie eine Patientenverfügung selbst erstellen können oder ob sie dafür einen Notar aufsuchen müssen. Diese Frage hat Auswirkungen auf Kosten, Rechtssicherheit und persönliche Vorlieben. Es ist entscheidend, die Vor- und Nachteile beider Optionen zu verstehen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Patientenverfügung. Wir erklären, was eine Patientenverfügung genau ist und wie man sie selbst erstellen kann. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Vorteile es hat, einen Notar einzuschalten. Zum Schluss geben wir Ihnen eine Empfehlung, welche Option für Sie am besten sein könnte. So erhalten Sie alle nötigen Infos, um selbst zu entscheiden, ob Sie Ihre Patientenverfügung selbst verfassen oder lieber zum Notar gehen möchten.
Was ist eine Patientenverfügung?
Definition
Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument, in dem eine volljährige Person schriftlich festlegt, wie sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchte, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Diese Verfügung ermöglicht es, im Voraus Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen, die zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht unmittelbar bevorstehen.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer in § 1827. Dieser Paragraph regelt die Verbindlichkeit und die Voraussetzungen einer Patientenverfügung. Das Gesetz sieht vor, dass die in der Verfügung getroffenen Festlegungen für Ärzte, Pflegepersonal und andere Beteiligte bindend sind, wenn sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Bedeutung für die medizinische Behandlung
Die Patientenverfügung hat eine große Bedeutung für die medizinische Behandlung. Sie gibt Ärzten und Pflegepersonal eine klare Handlungsanweisung, wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand ins Koma fällt oder aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr kommunizieren kann.
In der Verfügung kann festgelegt werden, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Dies kann künstliche Ernährung, Beatmung oder auch bestimmte Operationen umfassen. Auch der Verzicht auf solche Maßnahmen kann in der Patientenverfügung festgehalten werden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Patientenverfügung nicht nur für das Lebensende gilt, sondern in jeder Situation, in der der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie bietet so die Möglichkeit, die Selbstbestimmung auch in schwierigen gesundheitlichen Situationen zu wahren.
Ärzte und andere Beteiligte sind verpflichtet, die Patientenverfügung zu beachten, auch wenn sie persönlich anderer Meinung sind. Dies gilt unabhängig von der Schwere der Erkrankung. Allerdings muss die Verfügung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie noch dem aktuellen Willen des Patienten entspricht.
Patientenverfügung selbst erstellen
Vorüberlegungen
Bevor man eine Patientenverfügung erstellt, sollte man sich über einige wichtige Aspekte Gedanken machen. Es geht darum, die eigenen Wertvorstellungen und Wünsche für medizinische Behandlungen in bestimmten Situationen zu klären. Man sollte sich fragen, was einem im Leben wichtig ist und welche Vorstellungen man vom Sterben hat. Es ist ratsam, sich Zeit für diese Überlegungen zu nehmen und sich nicht unter Druck zu setzen.
Eine Patientenverfügung kommt immer dann zum Einsatz, wenn jemand seinen Willen nicht mehr äußern kann. Dies kann durch verschiedene Umstände wie Demenz, einen Unfall oder andere unerwartete Ereignisse eintreten. Daher ist es wichtig, seine Behandlungswünsche für solche Fälle festzulegen und mit Angehörigen zu besprechen.
Formulierungshilfen
Um eine Patientenverfügung selbst zu erstellen, gibt es verschiedene Hilfsmittel. Das Bundesministerium der Justiz stellt Textbausteine zur Verfügung, die als Orientierung dienen können. Diese Bausteine können individuell angepasst und kombiniert werden. Es ist wichtig, dass die Formulierungen klar und eindeutig sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
Viele Menschen finden es hilfreich, sich bei der Erstellung ihrer Patientenverfügung beraten zu lassen. Dies kann durch den Hausarzt, einen Juristen oder spezialisierte Berater geschehen. Eine fachkundige Beratung kann dabei helfen, Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Patientenverfügung rechtlich wirksam ist.
Wichtige Inhalte
Eine umfassende Patientenverfügung sollte bestimmte Kerninformationen enthalten. Dazu gehören der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum. Besonders wichtig ist eine präzise Beschreibung der Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll, sowie der gewünschten oder abgelehnten medizinischen Maßnahmen.
Konkrete Anwendungssituationen könnten beispielsweise sein: der unmittelbare Sterbeprozess, ein fortgeschrittener Hirnabbauprozess oder ein dauerhafter Bewusstseinsverlust. Bei den medizinischen Maßnahmen sollte man sich zu Themen wie lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung, künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung und künstlicher Beatmung äußern.
Es ist auch sinnvoll, Angaben zum gewünschten Ort der Versorgung und zu Personen, die Beistand leisten sollen, zu machen. Zusätzlich können Erklärungen zur Organspende und zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht aufgenommen werden.
Patientenverfügung beim Notar
Vorteile der notariellen Beurkundung
Eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung bietet einige Vorteile. Der Notar prüft die Identität und stellt die Geschäftsfähigkeit des Verfassers fest. Dies vermeidet später Zweifel bei Ärzten oder anderen Beteiligten. Zudem wird das Original der Patientenverfügung im Notariat verwahrt, sodass bei Verlust jederzeit neue Exemplare erstellt werden können.
Ein weiterer Vorteil ist die umfassende Beratung durch den Notar. Er kann komplexe rechtliche Fragen klären, insbesondere wenn es um Handlungs- und Vermögensfragen rund um Immobilienbesitz oder Firmeninhaberschaft geht. In solchen Fällen kann eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung sinnvoll sein.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung auch ohne notarielle Beurkundung gültig ist. Für die rechtliche Wirksamkeit ist es ausreichend, wenn das Dokument eigenhändig unterschrieben, in Schriftform vorliegend ist und der Verfasser volljährig und einwilligungsfähig ist.
Kosten
Die Kosten für eine notarielle Beurkundung der Patientenverfügung sind gesetzlich geregelt. Laut dem Gerichts- und Notarkostengesetz beträgt die Gebühr für die Beurkundung einer Patientenverfügung standardmäßig 60 Euro. Hinzu kommen noch Post- und Schreibauslagen sowie die Mehrwertsteuer.
Eine reine Beglaubigung der Unterschrift kostet weniger. Sie liegt bei etwa 10 Euro pro Dokument beziehungsweise 1 Euro pro Seite plus Mehrwertsteuer, wobei immer der höhere Betrag gilt.
Ablauf
Der Ablauf einer notariellen Beurkundung der Patientenverfügung ist ein gründlicher Prozess. Zunächst bespricht der Notar die persönlichen Anliegen und Wünsche des Verfassers im Detail. Auf Grundlage dieser Informationen verfasst er dann Regelung für Regelung die Patientenverfügung.
Der Notar stellt sicher, dass alle notwendigen Aspekte berücksichtigt werden und die Formulierungen rechtlich einwandfrei sind. Er erklärt auch die Bedeutung und Tragweite der einzelnen Bestimmungen.
Nach der Erstellung liest der Notar das Dokument vor und gibt dem Verfasser die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Änderungen vorzunehmen. Erst wenn alles geklärt ist, wird die Patientenverfügung unterschrieben und beurkundet.
Es ist ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Viele Experten empfehlen eine jährliche Überprüfung. Der Notar kann bei einer Aktualisierung behilflich sein und sicherstellen, dass alle Änderungen rechtsgültig umgesetzt werden.
Fazit: Selbst erstellen oder zum Notar?
Die Entscheidung, ob man eine Patientenverfügung selbst erstellt oder einen Notar hinzuzieht, hängt von den persönlichen Umständen ab. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile. Eine selbst erstellte Verfügung bietet mehr Flexibilität und spart Kosten, während die notarielle Beurkundung zusätzliche Rechtssicherheit und fachkundige Beratung mit sich bringt. Letztendlich geht es darum, die eigenen Wünsche für medizinische Behandlungen klar und rechtsgültig festzuhalten.
Unabhängig von der gewählten Methode ist es wichtig, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. So stellt man sicher, dass das Dokument immer den aktuellen Willen widerspiegelt. Eine gut durchdachte Patientenverfügung gibt nicht nur dem Verfasser Sicherheit, sondern erleichtert auch Angehörigen und medizinischem Personal schwierige Entscheidungen in kritischen Situationen.
FAQs
Muss eine Patientenverfügung durch einen Notar beglaubigt werden?
Nein, eine notarielle Beglaubigung ist für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung nicht erforderlich. Sie wird gültig, sobald sie eigenhändig unterschrieben ist. Zudem kann sie jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden.Was zeichnet die beste Patientenverfügung aus?
Die optimale Patientenverfügung orientiert sich an den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, ist in verständlicher Sprache verfasst und sollte stets griffbereit sein.Was sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung einer Patientenverfügung?
Die Kosten für die notarielle Beurkundung einer Patientenverfügung belaufen sich gemäß Notarkostengesetz auf 60 €. Zusätzliche Gebühren für Post- und Schreibauslagen können anfallen.Ist es möglich, eine Patientenverfügung selbst zu verfassen?
Ja, es ist möglich und zulässig, eine Patientenverfügung selbst zu erstellen. Hierfür ist weder ein Fachanwalt noch ein Notar notwendig. Empfehlenswert ist die Verwendung eines Musters oder einer Vorlage, wie sie das Bundesministerium für Justiz auf seiner Webseite anbietet.