Jährlich benötigen über 500.000 Menschen in Deutschland ein Pflegebett – doch viele wissen nicht, dass die Krankenkasse die Kosten dafür übernehmen kann.
Ein Pflegebett auf Rezept oder durch die Krankenkasse zu beantragen erscheint zunächst kompliziert. Der Prozess wirft viele Fragen auf: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Unterlagen werden benötigt? Wie läuft der Antrag ab?
Diese Schritt-für-Schritt Anleitung zeigt, wie Betroffene und Angehörige ein Pflegebett beantragen können – von der ersten Bedarfsermittlung bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit der richtigen Vorgehensweise wird der Weg zum eigenen Pflegebett deutlich einfacher.
Pflegegrad Beantragen
Pflegegrad beantragen
- Sofortige Unterstützung im Pflegealltag
- Pflegeleistungen ohne Hürden nutzen
- Antragstellung leicht gemacht
- Klare Anleitung Schritt für Schritt
Schnell zum Pflegebett in 5 Schritten
Der Weg zum eigenen Pflegebett führt über mehrere wichtige Stationen. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der einzelnen Schritte lässt sich der Prozess deutlich vereinfachen.
Erstgespräch mit Hausarzt
Der erste und wichtigste Schritt ist das Gespräch mit dem Hausarzt. Dieser stellt eine ärztliche Verordnung aus, auf der „behindertengerechtes Bett“ vermerkt sein muss. Wichtig ist, dass der Arzt die medizinische Notwendigkeit des Pflegebettes genau dokumentiert. Ein Pflegegrad ist für diesen Weg über die Krankenkasse nicht zwingend erforderlich.
Bedarfsermittlung durchführen
Bei der Bedarfsermittlung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
-
Gesundheitliche Situation dokumentieren
-
Pflegerische Anforderungen festhalten
-
Räumliche Gegebenheiten prüfen
-
Gewünschte Funktionen des Bettes definieren
-
Zeitrahmen der Nutzung einschätzen
Kostenträger identifizieren
Für die Kostenübernahme eines Pflegebettes kommen zwei Wege in Frage:
Weg über die Krankenkasse:
-
Benötigt ärztliche Verordnung
-
Kein Pflegegrad erforderlich
-
Eignet sich für kurzfristigen Bedarf
-
Antrag wird als technisches Hilfsmittel gestellt
Weg über die Pflegekasse:
-
Pflegegrad ist Voraussetzung
-
Empfehlung einer Pflegefachkraft möglich
-
Geeignet für langfristige Versorgung
-
Antrag als Pflegehilfsmittel
Nach der Antragstellung prüft der jeweilige Kostenträger den Bedarf. Die Bearbeitungszeit kann dabei zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen variieren. Bei einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
Pflegeantrag für Höherstufung
Pflegegrad erhöhen
- Mehr Pflegeleistungen schnell sichern
- Einfacher Antragsprozess
- Schritt-für-Schritt Erklärung
- Unterstützung für den Pflegealltag
Die Lieferung und der Aufbau erfolgen nach der Genehmigung in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen durch ein Sanitätshaus. Dabei wird auch eine ausführliche Einweisung in die Bedienung des Pflegebettes durchgeführt.
Ein wichtiger Hinweis: Das Pflegebett sollte erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Kostenträger bestellt werden. Eine eigenständige Anschaffung kann dazu führen, dass die Kosten nicht übernommen werden.
Die richtige Pflegebett-Auswahl
Die Auswahl des richtigen Pflegebettes ist ein entscheidender Schritt für die optimale Versorgung. Nach der Genehmigung durch den Kostenträger gilt es, ein passendes Modell zu wählen, das den individuellen Anforderungen gerecht wird.
Verschiedene Modelltypen verstehen
Pflegebetten unterscheiden sich in ihrer Konstruktion und Funktionalität. Die wichtigsten Modelltypen im Überblick:
Modelltyp |
Besonderheiten |
Geeignet für |
Standard-Pflegebett |
Grundfunktionen, elektrisch verstellbar |
Allgemeine Pflege |
Niederflurbett |
Besonders niedrige Einstiegshöhe |
Sturzgefährdete Personen |
Schwerlast-Pflegebett |
Verstärkte Konstruktion |
Menschen über 120 kg |
Komfort-Pflegebett |
Erweiterte Funktionen |
Langzeitpflege |
Notwendige Funktionen bestimmen
Die Grundausstattung eines Pflegebettes sollte folgende essenzielle Funktionen umfassen:
-
Elektrische Höhenverstellung (25-80 cm)
-
Verstellbare Rücken- und Beinlehne
-
Stabile Seitensicherungen
-
Feststellbare Rollen für sicheren Stand
-
4-geteilte Liegefläche für flexible Positionierung
Zusatzausstattung planen
Die Funktionalität eines Pflegebettes lässt sich durch sinnvolles Zubehör erweitern. Wichtige Ergänzungen können sein:
-
Aufrichthilfen und Haltegriffe für mehr Mobilität
-
Spezielle Matratzen (bis 15 cm Höhe möglich)
-
Bettverlängerungen für größere Personen
-
Serviertabletts für bequeme Mahlzeiten
-
Integrierte Beleuchtung
Bei der Wahl der Maße ist besondere Sorgfalt geboten. Standardbreiten von 90 oder 100 cm sind üblich, aber auch Sondergrößen bis 140 cm sind verfügbar. Die Länge sollte mindestens 200 cm betragen, wobei viele Modelle durch Verlängerungen anpassbar sind.
Moderne Pflegebetten bieten zudem digitale Steuerungsmöglichkeiten. Einige Modelle lassen sich per App bedienen oder verfügen über Sprachsteuerung, was die Selbstständigkeit der Nutzer erhöht.
Antragstellung leicht gemacht
Eine erfolgreiche Antragstellung für ein Pflegebett erfordert sorgfältige Vorbereitung und die richtige Dokumentation. Mit der richtigen Herangehensweise lässt sich der Prozess deutlich vereinfachen.
Checkliste erforderlicher Dokumente
Für einen vollständigen Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
Dokument |
Beschreibung |
Besondere Hinweise |
Ärztliche Verordnung |
Mit Vermerk „behindertengerechtes Bett“ |
Nicht älter als 14 Tage |
Pflegegutachten |
Falls vorhanden (MDK) |
Bei Antrag über Pflegekasse |
Versichertenkarte |
Aktuelle Krankenversicherungskarte |
Gültigkeitsdatum prüfen |
Pflegegrad-Bescheid |
Bei Antrag über Pflegekasse |
Wenn bereits vorhanden |
Empfehlungsschreiben |
Von Pflegefachkraft (optional) |
Seit 01.01.2022 möglich |
Antrag Schritt für Schritt ausfüllen
Der Antragsprozess gliedert sich in folgende Schritte:
-
Kostenträger identifizieren: Zunächst Antrag bei der Krankenkasse, bei Ablehnung bei der Pflegekasse
-
Antragsformular anfordern: Direkt bei der Kasse oder online
-
Persönliche Daten vollständig eintragen
-
Medizinische Begründung beifügen
-
Unterschrift nicht vergessen (vom Antragsteller oder Bevollmächtigten)
Pflegeantrag Widerspruch
Pflegegrad widersprechen
- Widerspruch in wenigen Schritten
- Vorlagen zur Formulierung inklusive
- Direkte Übermittlung an die Pflegekasse
Häufige Fehler vermeiden
Bei der Antragstellung treten immer wieder typische Fehler auf, die zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen können:
Vermeidbare Fehler:
-
Unzureichende Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit
-
Fehlende oder falsche Bezeichnung des Hilfsmittels
-
Vorzeitiger Kauf ohne Genehmigung
-
Unvollständige Antragsunterlagen
Wichtige Hinweise:
-
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei Wochen
-
Bei Ablehnung besteht eine Widerspruchsfrist von vier Wochen
-
Eine professionelle Beratung kann den Prozess erheblich vereinfachen
-
Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro für Versicherte ab 18 Jahren
Besonders wichtig ist die detaillierte Beschreibung des Pflegebedarfs. Je genauer die Situation geschildert wird, desto höher sind die Chancen auf eine positive Entscheidung. Bei der Antragstellung können auch Sanitätshäuser oder Pflegestützpunkte wertvolle Unterstützung leisten.
Nach der Genehmigung
Nach erfolgreicher Genehmigung des Pflegebettes beginnt die praktische Phase der Umsetzung. Der Kostenträger informiert das beauftragte Sanitätshaus, welches die weitere Koordination übernimmt.
Lieferung und Aufbau organisieren
Die Lieferung des Pflegebettes erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden im Umkreis von 50 Kilometern. Das Pflegebett wird in zerlegtem Zustand auf einer Lagerhilfe angeliefert. Für einen reibungslosen Aufbau sollten folgende Punkte beachtet werden:
-
Zugänglichkeit des Aufstellortes sicherstellen
-
Stromanschluss in Reichweite vorbereiten
-
Ausreichend Platz für Montage einplanen
-
Alte Möbel bereits entfernen
-
Bodenbelag auf Eignung prüfen
Der Aufbau erfolgt durch geschultes Fachpersonal, das alle Komponenten fachgerecht zusammenfügt und die Funktionsfähigkeit überprüft.
Einweisung in die Bedienung
Die professionelle Einweisung in die Bedienung des Pflegebettes ist gesetzlich vorgeschrieben und wird schriftlich dokumentiert. Das Sanitätshaus führt eine umfassende Schulung durch, die folgende Aspekte umfasst:
Schulungsbereich |
Inhalte |
Dokumentation |
Grundfunktionen |
Höhenverstellung, Bremsen |
Checkliste |
Sicherheit |
Seitengitter, Aufrichter |
Protokoll |
Bedienelemente |
Handschalter, Sperrfunktionen |
Einweisungsformular |
Notfälle |
Notabsenkung, Stromausfall |
Sicherheitshinweise |
Wartung und Instandhaltung
Ein Pflegebett benötigt regelmäßige Wartung und Kontrollen, um die Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Das technische Serviceprogramm umfasst:
-
Regelmäßige Sichtprüfungen (alle 6 Wochen)
-
Kontrolle der Kabel und Stecker
-
Überprüfung der mechanischen Komponenten
-
Inspektion der Seitengitter
-
-
Elektrische Sicherheitsprüfungen (jährlich)
-
Messung der Ableitströme
-
Kontrolle der Schutzleiter
-
Überprüfung der Isolierung
-
-
Wartungsarbeiten (halbjährlich)
-
Schmierung beweglicher Teile
-
Nachziehen von Schraubverbindungen
-
Funktionsprüfung aller Komponenten
-
Bei Störungen oder technischen Problemen steht ein 24-Stunden-Service zur Verfügung. Reparaturen sollten ausschließlich von autorisierten Fachkräften durchgeführt werden, um die Garantie nicht zu gefährden und die Sicherheit zu gewährleisten.
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Die Dokumentation aller Wartungs- und Reparatur arbeiten ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Sanitätshaus führt ein digitales Wartungsbuch, in dem alle Maßnahmen protokolliert werden. Diese Aufzeichnungen sind wichtig für eventuelle Garantieansprüche und die Kommunikation mit dem Kostenträger.
Rechtliche Aspekte beachten
Die rechtlichen Aspekte eines Pflegebettes erfordern besondere Aufmerksamkeit, da sie weitreichende Konsequenzen für Versicherte und ihre Angehörigen haben können. Ein klares Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist entscheidend für eine reibungslose Nutzung.
Eigentumsverhältnisse klären
Die Eigentumsverhältnisse bei Pflegebetten unterscheiden sich je nach Bezugsquelle und Vertragskonstellation. Hier eine Übersicht der verschiedenen Modelle:
Bezugsart |
Eigentumsverhältnis |
Besonderheiten |
Leihgabe Krankenkasse |
Eigentum der Kasse |
Kostenlose Reparaturen |
Leihgabe Sanitätshaus |
Eigentum des Sanitätshauses |
Wartung inklusive |
Privatkauf |
Eigentum des Käufers |
Selbstständige Wartung |
Mietmodell |
Temporäres Nutzungsrecht |
Befristete Nutzung |
Bei einer Leihgabe bleibt das Pflegebett im Eigentum des Kostenträgers oder des Sanitätshauses. Wichtig: Das Bett darf in diesem Fall weder verschenkt noch verkauft werden. Erkennbar sind Leihgeräte an speziellen Aufklebern mit Eigentümerinformationen.
Versicherung und Haftung
Die Versicherungs- und Haftungssituation gestaltet sich wie folgt:
Gesetzliche Verpflichtungen:
-
Jährliche Sicherheitsprüfung nach MPBetreibV
-
Dokumentation aller Wartungsarbeiten
-
Sachgemäße Nutzung nach Herstellervorgaben
-
Meldung von Schäden oder Funktionsstörungen
Bei gewerblicher Nutzung oder wenn Pflegekräfte das Bett verwenden, gelten besondere Vorschriften. Die Prüfintervalle können sich dann auf halbjährliche Kontrollen verkürzen. Der Kostenträger übernimmt bei Leihgeräten die Kosten für:
-
Regelmäßige Sicherheitsprüfungen
-
Notwendige Reparaturen
-
Technische Anpassungen
-
Ersatzbeschaffung bei Defekten
Rückgabe und Entsorgung
Nach Beendigung der Nutzung müssen Leihgeräte an den Eigentümer zurückgegeben werden. Der Prozess gestaltet sich folgendermaßen:
Bei Leihgeräten:
-
Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer
-
Terminvereinbarung für die Abholung
-
Dokumentation des Gerätezustands
-
Übergabeprotokoll erstellen
Bei Eigengeräten:
-
Fachgerechte Entsorgung organisieren
-
Recyclingmöglichkeiten prüfen
-
Dokumentation der Entsorgung
-
Eventuell Weitergabe an Bedürftige
Im Todesfall gehen die Verpflichtungen auf die Erben über. Diese müssen sich um die ordnungsgemäße Rückgabe oder Entsorgung kümmern. Besonders wichtig: Die Erben sollten zeitnah das Sanitätshaus oder den Kostenträger kontaktieren, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Die Rückgabe sollte in einem angemessenen Zustand erfolgen. Normale Gebrauchsspuren sind akzeptabel, mutwillige Beschädigungen können jedoch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Bei der Rückgabe wird der Zustand des Pflegebettes dokumentiert und eventuelle Schäden werden festgehalten.
Privatgekaufte Pflegebetten können nach Ende der Nutzung:
-
An andere Bedürftige weitergegeben werden
-
Über spezialisierte Händler weiterverkauft werden
-
Fachgerecht entsorgt werden
-
An soziale Einrichtungen gespendet werden
Die rechtlichen Aspekte eines Pflegebettes erstrecken sich über den gesamten Nutzungszeitraum. Von der korrekten Handhabung bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe oder Entsorgung müssen alle Vorschriften eingehalten werden. Dies schützt nicht nur die Nutzer, sondern gewährleistet auch die Sicherheit und Funktionalität des Hilfsmittels über die gesamte Nutzungsdauer.
Schlussfolgerung
Die Beantragung eines Pflegebettes mag zunächst als komplexer Prozess erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der einzelnen Schritte wird der Weg deutlich einfacher. Die sorgfältige Dokumentation des medizinischen Bedarfs, die Auswahl des passenden Modells sowie die Beachtung rechtlicher Aspekte bilden dabei die Grundpfeiler eines erfolgreichen Antrags.
Besonders wichtig ist die korrekte Handhabung nach der Genehmigung. Regelmäßige Wartungen, sachgemäße Nutzung und die Dokumentation aller Maßnahmen gewährleisten eine lange und sichere Nutzungsdauer des Pflegebettes. Diese Aspekte schützen nicht nur die Nutzer, sondern sichern auch die Kostenübernahme durch den Träger.
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Die professionelle Unterstützung durch Sanitätshäuser und Pflegestützpunkte steht Betroffenen und Angehörigen während des gesamten Prozesses zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe und der Beachtung aller wichtigen Schritte wird die Versorgung mit einem Pflegebett zu einer machbaren Aufgabe, die den Pflegealltag spürbar erleichtert.
FAQs
Wie kann ich ein Pflegebett beantragen?
Um ein Pflegebett zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit eines Krankenbetts bestätigt. Diese Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, um eine Genehmigung zu erhalten. Anschließend können Sie mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus oder einem anderen zugelassenen Anbieter gehen.
Wie lange muss ich auf die Genehmigung für ein Pflegebett warten?
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf ein Pflegebett kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, besonders wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben. Sollte eine Pflegegrad-Ermittlung erforderlich sein, kann dies zusätzlich bis zu 25 Arbeitstage dauern.
Wie wird ein Pflegebett verschrieben?
Besuchen Sie Ihren Arzt und lassen Sie sich ein Rezept für ein behindertengerechtes Bett ausstellen. Mit diesem Rezept übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Krankenbett als technisches Hilfsmittel, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Welche Art von Pflegebett stellt die Krankenkasse zur Verfügung?
Wenn Ihr Antrag auf ein Pflegebett gemäß § 33 SGB V genehmigt wird, erhalten Sie in der Regel ein Standard-Einzelbett mit den Maßen 90 x 200 cm oder 100 x 200 cm und einer maximalen Belastbarkeit von 220 kg.