Das Pflegegeld spielt eine wichtige Rolle für viele Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen. Viele fragen sich jedoch, wann das Pflegegeld ausgezahlt wird und wer Anspruch darauf hat. Diese Unsicherheit kann zusätzlichen Stress in einer ohnehin herausfordernden Situation verursachen.
In diesem Artikel erklären wir die Grundlagen des Pflegegeldes und seine Auszahlungstermine. Wir gehen darauf ein, wer Pflegegeld bekommt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Außerdem betrachten wir den Beantragungsprozess und was bei einem Krankenhausaufenthalt zu beachten ist. Mit diesen Informationen möchten wir Klarheit schaffen und Ihnen helfen, Ihre Rechte und Möglichkeiten besser zu verstehen.
Grundlagen des Pflegegeldes
Definition des Pflegegeldes
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der gesetzlichen und privaten Pflegekassen. Es dient zur Unterstützung der häuslichen Pflege und wird an Pflegebedürftige ausgezahlt. Der offizielle Begriff lautet „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Dies bedeutet, dass die pflegebedürftige Person selbst für eine angemessene Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld sorgt.
Die Pflegebedürftigen erhalten das Geld direkt von ihrer Pflegekasse und können frei darüber verfügen. Häufig wird es als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen, Freunde oder ehrenamtlichen Helfer weitergegeben. Das Pflegegeld soll die Kosten für pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen im Haushalt decken.
Anspruchsvoraussetzungen
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Person ist in Deutschland pflegeversichert.
Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
Die häusliche Pflege ist sichergestellt, beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person mit dem Pflegegeld die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Pflegeantrag einreichenHöhe des Pflegegeldes nach Pflegegrad
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse. Dies basiert auf der Annahme, dass der Pflegeaufwand mit jedem Pflegegrad steigt. Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende monatliche Beträge:
Pflegegrad | Höhe des Pflegegeldes |
Pflegegrad 2 | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro |
Es ist zu beachten, dass für Pflegegrad 1 kein Anspruch auf Pflegegeld besteht. Zudem ist eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 geplant. Danach soll das Pflegegeld, wie andere Geld- oder Sachleistungen der Pflegekasse, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.
Auszahlungstermine des Pflegegeldes
Monatliche Auszahlung
Das Pflegegeld wird von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen monatlich ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt in der Regel im Voraus für den kommenden Monat. Pflegebedürftige erhalten das Geld direkt auf das im Antrag angegebene Konto. Sie können frei über die Verwendung des Pflegegeldes verfügen. Häufig wird es als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen, Freunde oder ehrenamtlichen Helfer weitergegeben.
Antrag auf Höherstufung des PflegegradesZeitpunkt der Überweisung
Die Auszahlung des Pflegegeldes findet normalerweise am ersten Werktag des Monats statt. Fällt der Monatserste auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Überweisung am nächsten Werktag. Es kann vorkommen, dass die Zahlung ein oder zwei Tage später eingeht. Einige Krankenkassen haben abweichende Auszahlungstermine. So überweist beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK) das Pflegegeld für ihre Versicherten am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat.
Besonderheiten zum Jahresende
Zum Jahresende gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Hier sind die Auszahlungstermine für das Pflegegeld im Dezember 2024 und Januar 2025:
Monat | Überweisung |
Dezember 2024 | 02.12.2024 (Montag) |
Januar 2025 | 02.01.2025 (Donnerstag) |
Es ist wichtig zu wissen, dass das Pflegegeld nicht rückwirkend beantragt werden kann. Der Anspruch besteht erst ab dem Datum der Antragstellung. Bei einer Neubeantragung kann es im ersten Monat zu Abweichungen kommen. Oft besteht für den ersten Monat nur ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld. Die erste Auszahlung findet frühestens im Monat nach der Antragstellung statt.
Wenn Pflegegeld und Pflegesachleistungen gemeinsam bezogen werden, ändert sich der Auszahlungszeitpunkt. In diesem Fall wird das Pflegegeld nicht zum Monatsanfang, sondern erst im Nachhinein überwiesen. Bei einem Krankenhausaufenthalt wird das Pflegegeld für 4 Wochen je Kalenderjahr in voller Höhe weiter ausgezahlt. Ab dem 29. Tag der Abwesenheit ruht die Auszahlung bis zur Rückkehr in die Häuslichkeit.
Widerspruch gegen Pflegegradbescheid einlegenBeantragung und Bewilligung
Antragstellung bei der Pflegekasse
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Für gesetzlich Versicherte befindet sich die Pflegekasse bei der Krankenkasse. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Der Antrag kann formlos erfolgen, auch telefonisch oder per E-Mail. Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte können den Antrag ebenfalls stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
Nach Eingang des Antrags sendet die Pflegekasse ein ausführliches Formular zu, das vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss. Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da der Anspruch auf Leistungen erst ab dem Datum der Antragstellung besteht.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem ausgefüllten Antragsformular können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die Pflegekasse prüft, ob andere Leistungsträger für die entstehenden Kosten aufkommen müssen. Antragsteller mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge müssen dies angeben, da sich diese Stellen prozentual an den Kosten beteiligen.
Ein wichtiger Punkt ist der Nachweis, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Pflegekasse bittet um Angabe einer Person, die unentgeltlich an der Pflege beteiligt ist.
Entlastungsbetrag beantragenBearbeitungsdauer
Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beträgt 25 Arbeitstage. In bestimmten Fällen gelten verkürzte Fristen:
Bei Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung: 5 Arbeitstage
Bei häuslicher Pflege ohne Palliativversorgung und angekündigter Pflegezeit: 10 Arbeitstage
Hält die Pflegekasse die Fristen nicht ein, muss sie für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung nicht von der Pflegekasse zu vertreten ist oder der Antragsteller bereits in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist.
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Gutachter besucht den Antragsteller zu Hause, stellt Fragen und gibt erste Tipps für die Pflege. In einigen Fällen ist auch eine Begutachtung per Telefon oder Videotelefonie möglich.
Schlussfolgerung
Das Pflegegeld hat einen großen Einfluss auf die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die häusliche Pflege zu ermöglichen und anzuerkennen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad, und die monatliche Auszahlung erfolgt in der Regel am Monatsanfang. Um Pflegegeld zu erhalten, ist es wichtig, rechtzeitig einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.
Die Beantragung und Bewilligung des Pflegegeldes können einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen müssen gesetzliche Fristen einhalten, um die Anträge zu bearbeiten. Nachdem der Antrag gestellt wurde, findet eine Begutachtung statt, um den Pflegegrad festzustellen. Mit dem richtigen Wissen über den Prozess und die erforderlichen Unterlagen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Beantragung des Pflegegeldes besser vorbereiten und durchführen.